Elisabeth Schubert-Zink-Stiftung
                        

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örderung der materiellen Ausstattung und Unterstützung der Feuerwehren in Berlin und Umgebung,
  sowie die finanzielle Unterstützung der Brandschutzbekämpfung




Frau Schubert-Zink, eine am 29.05.2000  verstorbene  Berlinerin,  setzte  in  ihrem  Testament  die  zu  ihrem  Todeszeitpunkt  zu  gründende  Elisabeth  Schubert-Zink-Stiftung  zu  ihrer  Erbin  ein.

Sie  stiftete  damit nach ihrem Tode ihr Vermögen ihrer Stiftung und verwirklichte  so  ihren  Wunsch,  die  Feuerwehren Berlins  und  Umgebung  dauerhaft  zu  unterstützen.
Das  Vermögen  bleibt  in  seinem  Bestand  ungeschmälert  erhalten,  da  für  den  Stiftungszweck  nur die  jeweils  erwirtschafteten  Erträge  eingesetzt  werden.
 
Die  Senatsverwaltung  für  Justiz  Berlin  genehmigte die Elisabeth Schubert-Zink-Stiftung am 21.12.2000.
Am  06.03.2001  fand  die erste – konstituierende –  Sitzung des Stiftungsvorstandes  in  Berlin  statt.
Das Finanzamt für Körperschaften in Berlin bestätigte zuletzt am 06.04.2009 die Gemeinnützigkeit der Stiftung; Spenden und Zustiftungen sind daher steuerlich absetzbar. Zuwendungsbestätigungen werden ausgestellt.
 
Der Vorstand führt einmal pro Jahr eine Sitzung durch, dies erfolgt in der Regel im Zeitraum Ende April/ Anfang Mai.
In der Sitzung werden die Förderungsmaßnahmen für das folgende Jahr beschlossen.