Elisabeth
Schubert-Zink-Stiftung
Förderung der materiellen Ausstattung und Unterstützung der Feuerwehren in Berlin und Umgebung, sowie die finanzielle Unterstützung der Brandschutzbekämpfung |
Frau
Schubert-Zink, eine am 29.05.2000 verstorbene
Berlinerin, setzte in ihrem Testament
die zu ihrem Todeszeitpunkt zu
gründende Elisabeth Schubert-Zink-Stiftung zu
ihrer Erbin ein. Sie stiftete damit nach ihrem Tode ihr Vermögen ihrer Stiftung und verwirklichte so ihren Wunsch, die Feuerwehren Berlins und Umgebung dauerhaft zu unterstützen. Das Vermögen bleibt in seinem Bestand ungeschmälert erhalten, da für den Stiftungszweck nur die jeweils erwirtschafteten Erträge eingesetzt werden. Die Senatsverwaltung für Justiz Berlin genehmigte die Elisabeth Schubert-Zink-Stiftung am 21.12.2000. Am 06.03.2001 fand die erste – konstituierende – Sitzung des Stiftungsvorstandes in Berlin statt. Das Finanzamt für Körperschaften in Berlin bestätigte zuletzt am 06.04.2009 die Gemeinnützigkeit der Stiftung; Spenden und Zustiftungen sind daher steuerlich absetzbar. Zuwendungsbestätigungen werden ausgestellt. Der Vorstand führt einmal pro Jahr eine Sitzung durch, dies erfolgt in der Regel im Zeitraum Ende April/ Anfang Mai. In der Sitzung werden die Förderungsmaßnahmen für das folgende Jahr beschlossen. |